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Aufgrund der sich ständig ändernden Reisebeschränkungen, können viele 24 Stunden-PersonenbetreuerInnen nicht nach Österreich einreisen oder zurück in ihr Heimatland ausreisen. Das Land Burgenland ersucht Sie daher, Ihre Betreuungsperson so lange wie möglich bei sich zu halten. BetreuerInnen, die ihren Turnus um vier Wochen – zumindest bis Ende April 2020 – verlängern, erhalten einen 500 Euro-Bonus. Den dazugehörigen Antrag finden Sie untenstehend zum runterlagen.
Durch die Folgen der Corona-Krise kann es in Familien, die eine 24 Stunden-Personenbetreuung engagiert haben, zu Versorgungsproblemen kommen.
Unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Krise erstellte das Land Burgenland einen Plan, um die Pflege und Betreuung im Land zu sichern. Dieser umfasst:
Dieser ist als Trennungsgeld für jene zu verstehen, die ihre Familien in den Herkunftsländern nun für eine längere Zeit zurücklassen.
Beigeschlossen finden sie alle Informationen und Antragsformulare zum Bonus.
Das Land Burgenland hat eine „Luftbrücke“ für PersonenbetreuerInnen aus Kroatien und
Rumänien nach Österreich organisiert. Dieses Vorhaben gelingt nur beschränkt, da in Rumänien eine Notstandverordnung in Kraft getreten ist, die es Angehörigen der Gesundheits- und Sozialberufe im Moment verbietet, auszureisen. Ein geplanter Flug, jener aus Rumänien, kann deshalb aus derzeitiger Sicht nicht stattfinden, dies kann sich jedoch noch ändern. PersonenbetreuerInnen aus Kroatien dürfen – bis dato – wie geplant ausreisen.
Diesbezüglich werden permanent Gespräche mit dem Außenministerium geführt. Auch alle anderen Regelungen für Grenzübertritte aus der Slowakei und Ungarn sind unverändert.
Für Personen, deren Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht mehr organsiert werden kann, bietet das Land Burgenland zwei Ersatzbetreuungseinrichtungen, in denen pflege- und betreuungsbedürftige Personen unter besten Bedingungen versorgt werden.
Für Informationen rund um die Themen Pflege und Betreuung steht Ihnen die Pflegehotline des Landes unter der Telefonnummer 057/600-1000 täglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Überdies kann beim Amt der Bgld. Landesregierung (telefonisch unter 057-600/2638 bzw. per Mail unter post.a6-soziales@bgld.gv.at) eine Email-Adresse hinterlegt werden, über die Sie umfassend und rasch zu den Themen Pflege und Betreuung informiert werden können (Ihre persönliche Email-Adresse oder die einer/s Angehörigen).
Zur Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung wurden in Österreich wie in ganz Europa zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gesetzt, die für Einzelne zu Schwierigkeiten führen können. Das Land Burgenland bietet in dieser Phase der Pandemie parallel dazu Lösungen zu an, um den Schutz und die Versorgung der älteren Generation und von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Pflege- und Betreuungsbedarf auf höchstem Niveau zu gewährleisten.